Integrationskurse: Der allgemeine Integrationskurs besteht - je nach Einstufungsergebnis - aus 6 Modulen zu je 100 x 45 Minuten Deutschunterricht und einem Orientierungskurs mit 100 x 45 Minuten. Nach Modul 6 wird die Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer A2/B1“ abgelegt und nach dem Orientierungskurs folgt der Test "Leben in Deutschland". Wenn Sie beim Deutschtestdie Niveaustufe B1 erreichen, können Sie damit ausreichende Deutschkenntnisse für den Beruf oder die Einbürgerung nachweisen.
Berechtigungsschein: Mit einem Berechtigungsschein zahlen Sie eine ermäßigte Kursgebühr. Den Schein erhalten alle, die seit 2005 zugewandert sind, von der Ausländerbehörde. Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen und/oder vor 2005 zugewandert sind, müssen Sie einen Antrag direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Asylsuchende ohne Anerkennung können ebenso einen Berechtigungsschein direkt beim BAMF beantragen. Achtung, hier gelten Einschränkungen!
Berechtigungsschein: Mit einem Berechtigungsschein zahlen Sie eine ermäßigte Kursgebühr. Den Schein erhalten alle, die seit 2005 zugewandert sind, von der Ausländerbehörde. EU-Staatsangehörige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs.
Das Jobcenter kann EU-Staatsangehörige dazu verpflichten, an einem Integrationskurs teilzunehmen, um die Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Sprechen Sie Ihre Beratungsfachkraft an.
Seit Beginn des Jahres 2026 ist es nicht mehr möglich, dass weitere Personen ( z. B. Personen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung, EU-Staatsangehörige und aus der Ukraine geflüchtete Personen) "im Rahmen verfügbarer Kursplätze" zu den Integrationskursen zugelassen werden.
Personen ohne Anspruch auf die Teilnahme können demnach nur noch als Selbstzahlende in die Kurse aufgenommen werden. Diese Regelung wird aktuell vom Bundesamt für Migration für Flüchtlinge noch einmal geändert. Bei Unsicherheit melden Sie sich bitte bei Ihrem Jobcenter, der Ausländerbehörde oder beim BAMF.
Weitere Informationen zum Thema: Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de
Einstufung: siehe unten
Beratung Integrationskurse:
Dienstag von 14:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 10:00 bis 11:00 Uhr
Nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 08141 355420.
E-Mail: integration@vhs-stadtlandbruck.de
Hilfe und Beratung bei der Antragsstellung: Migrationserstberatung (Caritas), Hauptstr. 1a, 82256 Fürstenfeldbruck
